BGH, Beschluss vom 31.03.2021, AZ 2 StR 36/21
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 70/2021, vom 31.03.2021
Verurteilung wegen Mordes an Bad Kreuznacher Gastwirt rechtskräftig
Beschluss vom 16. März 2021 – 2 StR 36/21
Das Landgericht Limburg hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer trat der 28-jährige Angeklagte am 1. September 2019 in Wetzlar von hinten an das Auto eines Gastwirts aus Bad Kreuznach heran und feuerte mit einer Pistole sieben Schüsse ab. Dadurch wurde der 39-Jährige getötet, der Beifahrer überlebte den Angriff unverletzt. Motiv des geständigen Angeklagten war Rache für einen tödlichen Familienstreit in der Türkei. Das Landgericht hat bei der Tat das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen.
Der 2. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Limburg – Urteil vom 23. Juli 2020 – 2 Ks – 2 Js 56529/19
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