BGH, Beschluss vom 24.05.2024, AZ 1 StR 124/24

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 116/2024, vom 24.05.2024

Verurteilung einer Mutter wegen Ermordung ihrer beiden Söhne in Hockenheim rechtskräftig

Beschluss vom 14. Mai 2024 – 1 StR 124/24

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Heimtücke-Mordes an ihren Kindern zu einer Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm die Angeklagte ihre beiden sieben und neun Jahre alten Kinder vor Ostern 2023 zu einem einwöchigen Umgangskontakt zu sich; das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Söhne war dem Vater durch das Familiengericht übertragen worden. Angesichts des bevorstehenden Urlaubs der Kinder mit ihrem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin beschloss die Angeklagte, das aus ihrer Sicht bestehende Unrecht zu beenden und zu demonstrieren, dass sie in der Lage sei, sich die Kinder zurückzuholen. Sie entschloss sich daher, ihre beiden Söhne und im Anschluss sich selbst zu töten. Zunächst verabreichte die Angeklagte den ahnungslosen Kindern Medikamente mit so starker zentralnervöser Dämpfung, dass diese zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage waren. Dies bewusst ausnutzend erstickte die Angeklagte sodann die in ihren Kinderzimmern im Bett liegenden Söhne. Bei Begehung der Tat war die Angeklagte, die auf Grund einer früher erlittenen Hirnblutung an einer organischen Persönlichkeitsstörung litt, in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision der Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:
LG Mannheim – Urteil vom 22. Dezember 2023 – 1 Ks 200 Js 11762/23

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