BGH, Beschluss vom 19.10.2021, AZ 1 StR 330/21
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 189/2021, vom 19.10.2021
Urteil gegen den „Waldläufer von Oppenau“ rechtskräftig
Beschluss vom 6. Oktober 2021 – 1 StR 330/21
Das Landgericht Offenburg hat den Angeklagten wegen Geiselnahme, mehreren Waffendelikten sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten zum Nachteil von Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hielt sich der Angeklagte im Juli 2020 in einer im Wald in der Nähe der Gemeinde Oppenau gelegenen Gartenhütte auf. Dort hatte er auch mehrere Waffen mit Munition sowie waffenähnliche Gegenstände abgelegt. Als am 12. Juli 2020 vier Polizeibeamte die Hütte durchsuchen wollten, nahm er unter Verwendung einer Schreckschusswaffe, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sah, einen der Polizeibeamten als Geisel. Ihm gelang es hierdurch, alle vier Polizeibeamten zu entwaffnen und sich mit ihren geladenen Dienstwaffen im Wald zu verstecken. Nachdem eine Suche nach ihm mit einem Großaufgebot der Polizei zunächst erfolglos geblieben war, konnte er schließlich am 17. Juli 2020 von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei festgenommen werden. Bei der Festnahme, der er sich widersetzte, verletzte er einen Polizeibeamten mit einer Axt am Fuß.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
LG Offenburg – Urteil vom 19. Februar 2021 – 2 KLs 504 Js 11227/20
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