BGH, Beschluss vom 23.02.2024, AZ 4 StR 478/23
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 34/2024, vom 23.02.2024
Urteil des Landgerichts Dortmund wegen Totschlags an früherer Freundin rechtskräftig
Beschluss vom 14. Februar 2024 – 4 StR 478/23
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24. Mai 2023 verworfen, das ihn wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt hatte.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erdrosselte der Angeklagte seine frühere Freundin mit einem Kabelbinder und einem Elektrokabel und versteckte ihre Leiche an einem unbekannt gebliebenen Ort, bis er sie in der Nähe von Hamm verbrannte. Das Landgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf eine Vielzahl von Indizien gestützt.
Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg; die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Dortmund – Urteil vom 24. Mai 2023 – 39 Ks-400 Js 228/22-24/22
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