BGH, Beschluss vom 11.08.2022, AZ 6 StR 68/21
Ausgabe: 8 – 10/2022
1. Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung.
2. Der ohne Wissens- und Verantwortungsdefizit gefasste und erklärte Sterbewille führt zur situationsbezogenen Suspendierung der Einstandspflicht für das Leben des Ehegatten.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…