BGH, Beschluss vom 13.07.2021, AZ GSSt 2/20
Ausgabe: 06-07/2021
Die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) steht auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…