BGH, Beschluss vom 16.02.2023, AZ 6 StR 133/22
Ausgabe: 01-02/2023
Der objektive Tatbestand der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB kann erfüllt sein, wenn ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot (§ 78 Satz 2 BetrVG) einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…