Pressemitteilung Nr. 3/2023 des OLG Düsseldorf vom 10.02.2023:
Das Staatsschutzverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen R. endete heute, am 10. Februar 2023, durch Urteil des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Jan van Lessen.
Der Senat hat den bis zur Urteilsverkündung inhaftierten Jugendlichen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Herstellen von Schusswaffen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Besitz von Schusswaffen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. In dem Beschluss zur Bewährung hat der Senat dem Angeklagten unter anderem die Weisungen erteilt, sich unverzüglich in die stationäre psychotherapeutische Behandlung einer Kinder-und Jugendpsychiatrie zu begeben, anschließend in eine betreute Wohnform einer Jugendhilfeeinrichtung sowie an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen.
Die Hauptverhandlung hatte am 9. Dezember 2022 begonnen und endete mit der heutigen Urteilsverkündung am siebten Verhandlungstag. Die Öffentlichkeit war am ersten Verhandlungstag im Interesse des sowohl im Tatzeitraum als auch im Verhandlungszeitraum jugendlichen Angeklagten für die gesamte Verhandlung einschließlich der Urteilsverkündung ausgeschlossen worden.
In den Schlussvorträgen beantragte die Bundesanwaltschaft eine Jugendstrafe von drei Jahren, die Verteidigung eine Jugendstrafe im bewährungsfähigen Bereich.
Nach den Feststellungen des Senats haben sich die Anklagevorwürfe – Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 10.11.2022 – externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab im Wesentlichen bestätigt. Der Angeklagte plante einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag auf das vom ihm besuchte Gymnasium in Essen und wollte dabei Lehrer und Schüler töten. Zur Vorbereitung des Anschlags verschaffte er sich unter anderem die wesentlichen Bestandteile für den Bau potentiell tödlich wirkender Sprengsätze und baute zwei funktionstüchtige Schießgeräte. Auch verfügte er über weitere Waffen wie Messer, Macheten, Schlagringe, Armbrüste sowie Luftdruck- und Schreckschusspistolen. Zu dem geplanten Anschlag kam es nicht, da er am 12.05.2022 verhaftet wurde.
Der Angeklagte hat das Tatgeschehen in der Hauptverhandlung eingeräumt und dazu beigetragen, dass die Verhandlung innerhalb weniger Wochen durchgeführt werden konnte.
Die Strafe für den Jugendlichen richtet sich nach dem vom Erziehungsgedanken geprägten Jugendstrafrecht. Seine Motivation, Defizite seiner Persönlichkeitsentwicklung psychotherapeutisch bearbeiten und sich von seinem rassistischen und antisemitischen Weltbild lösen zu wollen, war maßgeblich dafür, dass die Strafe gemessen an der Schwere der Tat vergleichsweise milde ausfallen und zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Zugunsten des strafrechtlich nicht vorbelasteten Jugendlichen hat der Senat dabei auch sein umfassendes Geständnis berücksichtigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte sowie der Generalbundesanwalt können dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Wenn es zugestellt und anonymisiert ist, wird es in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de eingestellt werden.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere…