BGH, Beschluss vom 26.06.2024, AZ 5 StR 205/23

Ausgabe: 05/06-2024

Ist wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich, ist eine Jugendstrafe zu verhängen, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit festgestellt werden kann.

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