BGH, Beschluss vom 09.10.2020, AZ 3 StR 377/18
Ausgabe: 10/11-2020
1.Die Anwendung des Strafrahmens gemäß §105 Abs.3 Satz2 JGG ist auch möglich, wenn der Mord nicht vollendet, sondern nur versucht ist.
2.Zum (Teil-)Verzicht eines Zeugen auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO.
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