BGH, Beschluss vom 31.07.2024, AZ 5 StR 326/23

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 156/2024, vom 31.07.2024

Hauptverhandlung des Bundesgerichtshofs über die Revision einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof

5 StR 326/23

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verhandelt, die sich gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und zum versuchten Mord in fünf Fällen wendet (siehe Pressemitteilungen Nr. 18/2024 und Nr. 60/2024).

Die Entscheidung soll am 20. August 2024, 10.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Reichsgerichtsgebäudes (Sitz des Bundesverwaltungsgerichts) in Leipzig, Simsonplatz 1, verkündet werden.

Vorinstanz:
LG Itzehoe – Urteil vom 20. Dezember 2022 – 3 KLs 315 Js 15865/16 jug.

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