BGH, Beschluss vom 01.09.2021, AZ 4 StR 198/21
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 164 /2021, vom 01.09.2021
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Essen im Verfahren wegen „Mordes ohne Leiche“
Beschluss vom 19. August 2021 – 4 StR 198/21
Das Landgericht Essen hat den 47 Jahre alten Angeklagten in einem umfangreichen Indizienprozess unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Feststellungen tötete der wegen Totschlags zum Nachteil einer früheren Freundin vorbestrafte Angeklagte seine Lebensgefährtin aus Wut und Rache darüber, dass sie sich von ihm getrennt hatte. Die Leiche der zuletzt in Gelsenkirchen wohnhaften Frau war trotz umfangreicher Suchmaßnahmen nicht gefunden worden.
Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Essen ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Essen – Urteil vom 15. Dezember 2020 – 26 Ks 6/20
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