Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.09.2024, AZ 1 Ws 101/24
Ausgabe: 07-09 / 2024
Eine nach Art. 316p i.V.m. Art. 313 Abs. 4 Satz 1 EGStGB veranlasste Neufestsetzung der Strafe erfordert bei Festsetzung einer aussetzungsfähigen Strafe auch eine neue Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung.
Weitere Informationen: https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001…