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Der Deutsche Strafverteidiger Verband (DSV) e. V. ist ein Zusammenschluss von Fachanwälten/ -innen für Strafrecht und anderen Anwälten/ -innen, die auf Strafrecht spezialisiert sind.
Viele unserer Mitglieder sind Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren im Strafrecht tätig. Voraussetzung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Strafrecht durch die zuständige Rechtsanwaltskammer ist,
- dass der zukünftige Fachanwalt für Strafrecht einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Kurs im Strafrecht absolviert,
- dass der zukünftige Fachanwalt für Strafrecht die dort erworbenen besonderen Kenntnisse im Strafrecht durch mehrere bestandene Klausuren im Strafrecht nachweist,
- dass der zukünftige Fachanwalt für Strafrecht nachweist, dass er in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung im Strafrecht mindestens 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht, bearbeitet hat.
Nach § 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) sind folgende besondere Kenntnisse nachzuweisen:
§ 13 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht: Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
- materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
- Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Die vollständige Fachanwaltsordnung (FAO) per Stand 01.11.2012 finden Sie hier Download.
Download Urteil des Thüringer Anwaltsgerichtshofs vom 21. März 2012, Aktenzeichen AGH 2/10, als PDF-Datei.