BGH, Beschluss vom 21.12.2020, AZ 5 StR 437/20
Pressemitteilung des Bundesgerichtshof, Nr. 164/2020, vom 21.12.2020
Urteil im Berliner „Mord ohne Leiche“ – Verfahren rechtskräftig
Beschluss vom 8. Dezember 2020 – 5 StR 437/20
Das Landgericht Berlin hat den heute 45jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen lockte der Angeklagte am 25. September 2006 eine in einem Nachbarhaus wohnende 14jährige Jugendliche unter einem Vorwand in seinen Kellerraum. Nachdem er sein Opfer bewusstlos geschlagen und sexuell missbraucht hatte, erwürgte der Angeklagte die Jugendliche, um die Entdeckung der vorangegangenen Vergewaltigung zu verhindern. Der anschließend von ihm in den Hausmüllcontainer verbrachte Leichnam ist bis heute nicht gefunden worden. Das Landgericht Berlin war von der Täterschaft des Angeklagten unter anderem aufgrund eines Geständnisses überzeugt, welches er gegenüber einem von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzten verdeckten Ermittler abgegeben hatte.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Berlin – Urteil vom 17. März 2020 – (522) Ks 234 Js 154/17 (3/19)
Die maßgebliche Vorschrift lautet:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
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