BGH, Beschluss vom 10.09.2020, AZ 4 StR 588/19
Pressemitteilung des Bundesgerichtshof, Nr. 120/2020 vom 10.09.2020
Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfalen:
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Hagen vom 11. März 2019 in weiten Teilen
Beschluss vom 12. August 2020 – 4 StR 588/19
Das Landgericht Hagen hatte fünf Angeklagte unter anderem wegen besonders schweren Raubes in mehreren Fällen und einen Angeklagten wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Gegen zwei Angeklagte wurde zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den getroffenen Feststellungen hatten die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung Geldtransporter überfallen, wobei mehrfach Schüsse aus Sturmgewehren abgegeben wurden und eine Panzerfaustattrappe als Drohmittel zum Einsatz kam. Dabei wurde Bargeld in Millionenhöhe erbeutet.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil des Landgerichts Hagen weitgehend bestätigt. Bei drei Angeklagten wurde der Schuldspruch geringfügig geändert. Bei einem Angeklagten muss über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung neu verhandelt werden.
Vorinstanz:
Landgericht Hagen – Urteil vom 11. März 2019 – 31 Ks – 600 Js 69/17- 3/18
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