Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) den als „Cyber-Dschihadisten“ bekannt gewordenen deutschen und tunesischen Staatsangehörigen Sabri B. A. (39) aus Köln verurteilt. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Karina Puderbach-Dehne verkündete das Urteil am 12. Juni 2020, dem 19. Hauptverhandlungstag (Aktenzeichen III-5 StS 6/19).
Schuldig gemacht hat sich der Angeklagte der Unterstützung der terroristischen Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ in Syrien in drei Fällen sowie des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) in fünf Fällen:
Im Jahr 2014 unternahm er zwei Warentransporte von Deutschland über die Türkei nach Syrien. Im Zusammenwirken mit Mirza B. lieferte er unter anderem militärische Ausrüstungsgegenstände, namentlich mindestens zwei Nachtsichtgeräte und mindestens zwei Minensuchgeräte sowie sieben Kampfmesser und acht Kampfschwerter. Außerdem brachte er Hilfsgüter zur Unterstützung der Kämpferfamilien nach Syrien. Schließlich ließ sich der Angeklagte in einem Lager der Terrorvereinigung militärisch ausbilden.
Mitglieder oder Unterstützer für den „IS“ warb der medial sehr präsente Sabri B., indem er in fünf Fällen über verschiedene Plattformen und Internetseiten Propagandavideos verbreitete. Durch diesen von ihm betriebenen „Cyber-Dschihadismus“ setzte er aus Sicht des Senats die ab 2017 aktuelle Propagandastrategie des „IS“, die dieser angesichts seiner territorialen Verluste zusehends auf „soziale“ Medien verlegt hatte, aktiv um.
Der Angeklagte pflegte seit spätestens Sommer 2010 enge Kontakte zur sogenannten Salafistenszene, darunter zu Sven L. und Pierre V., und radikalisierte sich stark. Im Rahmen der Koranverteilaktion „LIES“ betätigte er sich unter anderem als Kameramann und filmte Verteilstände und die hieran Beteiligten. Seit 2012 äußerte er sich beleidigend und bedrohend gegenüber Journalisten und einem Landtagsabgeordneten wegen deren angeblich antimuslimischer Haltung. Dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen teilte er 2015 schriftlich seine Wut und seinen Hass „gegen dieses System“ mit und bot an, gegen Zahlung von 250.000 EUR endgültig das Land zu verlassen.
Gegen das Urteil hat der Angeklagte Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
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