Unter dem Vorsitz von Lars Bachler hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die 33-jährige deutsche Staatsangehörige Carla-Josephine S. aus Oberhausen am 29. April 2020 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Die Angeklagte war im Herbst 2015 mit ihren drei Kindern gegen den Willen des Kindesvaters nach Syrien übergesiedelt und hatte sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „IS“ als Mitglied angeschlossen. In diesem Zusammenhang hat sie sich einer Reihe von Straftaten schuldig gemacht, die der Senat in drei Tatkomplexen erfasst hat.
Von besonderem Gewicht war die erste Tat, bei der das Verhalten der Angeklagten zum Nachteil ihrer Kinder im Vordergrund stand: Ihren Sohn gliederte sie im Alter von sechs Jahren in die Terrororganisation ein und ließ ihn bei den „Kleinen Löwen des Kalifats“, den Kindersoldaten des IS, ausbilden. Damit verstieß die Angeklagte gegen das Völkerstrafgesetzbuch.
Indem sie ihre Kinder aus Deutschland in das menschenverachtende, verrohende System des IS brachte, wo sie eine Hinrichtung und andere Gräuel sehen mussten und ihnen eine Schulbildung vorenthalten wurde, verletzte sie gröblich ihre Fürsorge- und Erziehungspflichten.
Und schließlich hat sie sich einer schweren Kindesentziehung schuldig gemacht, in einem Fall mit Todesfolge: Ihre Kinder setzte sie mehrfach größter Lebensgefahr aus. Der gemeinsame Sohn starb bei einem Bombenangriff im Kriegsgebiet.
Bei den weiteren Tatkomplexen ging es um das sonstige Verhalten der Angeklagten als IS-Mitglied. Durch den Mitbesitz von Handgranaten verstieß sie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz; auch ihre eigene Beteiligung als Fahrerin an einer weiblichen Kampftruppe des IS ist Gegenstand des Urteils.
Die Angeklagte kann gegen das Urteil binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
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