Mine K. (48) aus Köln ist der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit einem Kriegsverbrechen gegen Eigentum schuldig. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) hat sie deshalb am 4. Dezember 2019 zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Wie der Senatsvorsitzende Dr. Frank Schreiber in seiner Urteilsbegründung deutlich machte, ist das Gericht davon überzeugt, dass sich die Angeklagte in Deutschland radikalisiert hat, u. a. Mitgründerin eines salafistischen Vereins war. Um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ anzuschließen, heiratete sie per Videotelefonie den IS-Kämpfer Murat D. aus Herford nach islamischem Recht. Vor der Ausreise postete sie über soziale Medien die Vorteile, die ein Anschluss an den IS bedeute, etwa kostenfreies Wohnen. Mit Murat D. gelangte sie im Frühjahr 2015 von der Türkei über Syrien in den Irak, wo sie in ein vom IS bereitgestelltes Haus zog, dessen schiitische Bewohner vom IS vertrieben worden waren. Sie gliederte sich in den IS ein, führte den Haushalt des IS-Kämpfers und erhielt monatliche Zahlungen, bis sie nach dem Tod ihres Mannes Ende 2015 in die Türkei zurückreiste.
Die Strafbarkeit wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung knüpft an die Vorstellungen und Ziele an, welche die Angeklagte damit verband, sich in dem vom IS besetzten Gebiet anzusiedeln und einen IS-Kämpfer bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Zur Strafbarkeit wegen eines Kriegsverbrechens gegen das Eigentum machte der Vorsitzende Dr. Schreiber deutlich, das Völkerstrafgesetzbuch untersage „Plündern durch Wohnen“.
Im Strafmaß folgte der Senat dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch, hilfsweise eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann binnen Wochenfrist Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
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