Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 29.03.2019:
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der vier Angeklagten verworfen: Der Hauptangeklagte hatte im Dezember 2012 versucht, am Bonner Hauptbahnhof eine selbstgebaute Rohrbombe zu zünden. Zudem hatte er sich mit seinen drei Mitangeklagten zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen, die unter anderem vorhatte, im März 2013 den Vorsitzenden der Partei Pro NRW zu töten.
Deshalb mussten sie sich in einem besonders umfangreichen Verfahren vor dem 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantworten. Die Hauptverhandlung dauerte rund zweieinhalb Jahre. Am 3. April 2017 schließlich verurteilte der Senat den Hauptangeklagten zu lebenslanger Haft und die drei weiteren Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen (vgl. die damalige Pressemitteilung).
Dagegen wandten die vier sich mit ihren Revisionen, die der Bundesgerichtshof nun verworfen hat (Beschluss vom 19. März 2019, Aktenzeichen 3 StR 170/18).
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