Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 24.08.2018

In dem Verfahren gegen den 22-jährigen Kevin T. aus Neuss und die 17-jährige Amal E. hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Lars Bachler am 24.08.2018 ein Urteil verkündet. Kevin T. wurde wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er bleibt in Haft. Gegen Amal E. wurde auf neun Monate Jugendstrafe erkannt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

In der Hauptverhandlung – die auf Grund des jungen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand – war mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft die Strafverfolgung gegen die Angeklagten auf den schweren Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland beschränkt worden. Soweit Kevin T. darüber hinaus vorgeworfen worden war, die Anschlagspläne eines Dritten den Ermittlungsbehörden nicht angezeigt zu haben, wurde das Verfahren im Hinblick auf den verbleibenden gewichtigeren Vorwurf eingestellt.

Nach den Feststellungen des Senats unterstützte der Angeklagte im November und Dezember 2016 den gesondert in Österreich verfolgten Lorenz K. bei dessen in Absprache mit dem sog. Islamischen Staat (IS) erfolgten Planung eines Sprengstoffanschlages. K. hatte zuvor einen Treueeid auf den IS geschworen, der von einem hochrangigen Mitglied der Vereinigung angenommen worden war, und ließ sich von der Organisation beraten. Er hatte den Plan entwickelt, einen Selbstmordanschlag mittels einer selbstgebauten Bombe in Neuss zu verüben.

Kevin T., der sich selbst dem IS ideologisch zugehörig fühlte, gewährte Lorenz K. in seiner Wohnung in Neuss Unterschlupf und war bei dem Bau eines Sprengsatzes behilflich, indem er Material zur Verfügung stellte, Hilfstätigkeiten beim Bombenbau verrichtete und K. – der an der Funktionsfähigkeit des hergestellten Sprengsatzes zweifelte – bei einer Testsprengung begleitete.

Die zur Tatzeit 15 Jahre alte Angeklagte Amal E. heiratete den gesondert verfolgten K. Anfang Dezember 2016 während dessen Aufenthalts in Neuss nach islamischen Ritus. Sie unterstützte seine Anschlagsplanung durch Zusprache, die Übersendung eines von ihr aufgezeichneten Treueeides auf den IS und die Überlassung von Geldmitteln (71 Euro) nach dem Verkauf ihres Mobiltelefons. Nach der Tat hat sie sich mithilfe ihrer Familie von der islamistischen Szene abgewandt.

Das Urteil gegen Kevin T. und Amal E. ist nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: OLG Düsseldorf, III-7 StS 4/17

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