Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2024, AZ 1 ORs 38/24

Ausgabe: 10-12/2024

Hat das Revisionsverfahren nur noch die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung zum Gegenstand, so ist der Strafausspruch trotz Milderung des Rechts nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes nicht aufzuheben. Auch eine Änderung des Schuldspruchs ist dann nicht veranlasst.

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