BGH, Beschluss vom 29.12.2021, AZ 5 StR 161/21

Ausgabe: 11/12-2021

Das einer Schöffin ausgesprochene ärztliche Beschäftigungsverbot nach § 16 Abs. 1 MuSchG führt nicht zu einer gesetzeswidrigen Gerichtsbesetzung.

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