BGH, Beschluss vom 01.08.2024, AZ 1 StR 176/24

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 157/2024, vom 01.08.2024

Urteil des Landgerichts Ingolstadt wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben

Beschluss vom 26. Juni 2024 – 1 StR 176/24

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts führte der Angeklagte am 3. Mai 2022 an einer in einem seiner Unternehmen tätigen 18jährigen Schülerpraktikantin gegen deren erkennbaren Willen den Oralverkehr durch.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben.

Die Sache muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt neu verhandelt werden.

Vorinstanz:
Landgericht Ingolstadt – Urteil vom 28. November 2023 – 1 KLs 11 Js 7492/22

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) …

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder…

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…