OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.07.2024, AZ 8 St 1/24
Pressemitteilung des OLG Frankfurt/Main Nr. 44/2024 vom 16.07.2024
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Wilhelm P. wegen des Vorwurfs der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer inländischen terroristischen Vereinigung zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung beginnt am 30.8.2024.
Dem Angeklagten wird laut Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 22.3.2024 vorgeworfen, sich ab Dezember 2021 als Mitglied an einer Vereinigung beteiligt zu haben, die mit dem Ziel zusammengetreten war, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Ihre Mitglieder sollen zu diesem Zweck einen mehrstufigen Plan verfolgt haben. Dieser habe u.a. umfasst, durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland einen mehrere Wochen andauernden, bundesweiten Stromausfall herbeizuführen, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner soll die Vereinigung laut Anklageschrift geplant haben, den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei sollen die Mitglieder der Vereinigung die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen müssen sich seit Mai 2023 bereits fünf mutmaßliche Rädelsführer und Mitglieder der Vereinigung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verantworten. Bei dem hiesigen Angeklagte soll es sich um ein weiteres Mitglied der Vereinigung handeln. Ihm wird vorgeworfen, an Treffen der Vereinigung teilgenommen und an der Konkretisierung der Tatpläne maßgeblich mitgearbeitet zu haben. Dabei soll sich er sich unter anderem dazu bereit erklärt haben, an der geplanten Entführung des Bundesministers für Gesundheit, Prof. Dr. Lauterbach, mitzuwirken.
Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme am 10.10.2023 in Untersuchungshaft. Der Senat hat Haftfortdauer angeordnet.
Der Senat wird während der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.
Die Hauptverhandlung beginnt am 30.8.2024, 9.30 Uhr, Saal II, Gebäude E, Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main. Weitere Termine sind bestimmt auf 02.09., 04.09., 06.09., 12.09., 16.09., 07.10., 09.10., 25.10., 28.10., 30.10. sowie 01.11.2024.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.7.2024, Az. 8 St 1/24
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