BGH, Beschluss vom 03.07.2024, AZ 2 StR 150/24
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 142/2024, vom 03.07.2024
Verurteilung im Fall eines Kasseler Serienvergewaltigers rechtskräftig
Beschluss vom 20. Juni 2024 – 2 StR 150/24
Das Landgericht hat den Angeklagten mit Urteil vom 20. November 2023 wegen sechs Vergewaltigungstaten, die zum Teil mit Körperverletzungen, Raub und versuchter räuberischer Erpressung einhergingen und in zwei Fällen nicht zur Vollendung gelangten, wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs, wegen Raubes in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, und wegen räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Daneben hat es seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Urteilsfeststellungen griff der Angeklagte im Stadtgebiet von Kassel, so auch auf dem dortigen Hauptfriedhof, in der Zeit zwischen dem 17. Februar 2022 und dem 4. August 2022 Frauen im Alter von 23 bis 79 Jahren sowie einen jungen Mann an. Der Angeklagte verlangte von seinen Opfern gewaltsam die Durchführung sexueller Handlungen, wobei er ein Opfer schwer verletzte, nahm ihnen zum Teil Geld und andere Wertgegenstände ab oder forderte die Geschädigten zu Übergabe von Geld an ihn auf. Eine 84jährige stieß der Angeklagte auf dem Kasseler Hauptfriedhof rabiat zu Boden und entriss ihr die Handtasche.
Die Überprüfung des Urteils durch den 2. Strafsenat hat keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Kassel – Urteil vom 20. November 2023 – 11 KLs 2610 Js 26402/22
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