BGH, Beschluss vom 04.03.2024, AZ 4 StR 384/23
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 45/2024, vom 04.03.2024
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts
Frankenthal (Pfalz) vom 24. Mai 2023
Beschluss vom 26. Februar 2024 – 4 StR 384/23
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 24. Mai 2023 verworfen.
Nach den Feststellungen tötete der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Angeklagte am 18. Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim zwei Menschen durch Messerstiche und verletzte eine weitere Person durch einen Messerstich schwer.
Das Landgericht hat den krankheitsbedingt schuldunfähigen Angeklagten freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils durch den 4. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Frankenthal (Pfalz) – 1 Ks 5320 Js 38260/22 – Urteil vom 24. Mai 2023
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