BGH, Beschluss vom 13.07.2022, AZ 5 StR 406/21
Ausgabe: 06/07-2022
Bezugspunkt für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis in eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 StGB ist der potentielle Fortbewegungswille.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…