OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.04.2022, AZ 1 Ws 19/22
Ausgabe: 1-3/2022
Zwar besteht grundsätzlich die Vermutung, dass der Strafvollzug einen Erstverbüßer im Allgemeinen beeindruckt und ihn von weiteren Straftaten abhalten kann; ein strengerer Maßstab ist aber anzulegen, wenn die abgeurteilte Tat dem Bereich der organisierten Kriminalität unterfällt und aus Gewinnstreben heraus begangen worden ist.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/KO…