Amtsgericht Landstuhl, Beschluss vom 23.09.2024, AZ 2 OWi 157/24

Ausgabe: 07-09 / 2024

1. Die Dauer einer auf polizeirechtlicher Grundlage angeordneten Sicherstellung des Führerscheins eines Betroffenen ist nicht auf ein später gegen diesen wegen der Tat, die den Anlass für die Sicherstellung gegeben hat, angeordnetes Fahrverbot anzurechnen.

2. Eine analoge Anwendung von § 25 Abs. 6 Satz 3 StVG auf eine Sicherstellung des Führerscheins auf polizeirechtlicher Grundlage kommt mangels vergleichbarer Interessenlage nicht in Betracht.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJ…