OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2023, AZ 1 RBs 373/22
Ausgabe: 01-02/2023
Zur Zulässigkeit der Entscheidung im Beschlusswege, wenn das Tatgericht eine Geldbuße von 1.500,– € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, nachdem die Verteidigung ihr Einverständnis unter der Bedingung erklärt hatte, dass „lediglich ein einmonatiges Fahrverbot gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße (nach vorheriger Verständigung mit der Verteidigung) verhängt“ werde
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2022…